Lohnsteuer auf minijob
Bei einem Minijob zahlen Sie meist keine Lohnsteuer
- Es gibt Ausnahmen für bestimmte Tätigkeiten Dabei ist klar geregelt: Jeder Minijob ist steuerpflichtig – aber nicht immer auf die gleiche Weise. Die meisten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber führen die Steuer pauschal ab. Welche Varianten es gibt und was dabei zu beachten ist, erklären wir in diesem Artikel.
Oft übernimmt der Arbeitgeber diese Pauschale
- Das Arbeitsentgelt von Beschäftigten auf Minijob-Basis ist grundsätzlich steuerpflichtig. Bei der Erhebung der Lohnsteuer können Sie zwischen der individuellen und der pauschalen Besteuerung wählen.
Das bedeutet für Sie netto mehr Geld
- Der Minijob spart Ihnen bürokratischen Aufwand Der Minijob hat einige Vorteile, beispielsweise die Pauschalierung der Lohnsteuer. Welche Grenzen es gibt und wie Sie Ihre Einnahmen versteuern müssen, lesen Sie in diesem Beitrag.
Die 450-Euro-Grenze ist hier entscheidend
- Die pauschale Lohnsteuer von 2 % ist zusammen mit den pauschalen Kranken- und Rentenversicherungsbeiträgen an die Knappschaft-Bahn-See (Minijobzentrale) abzuführen.
Überschreiten Sie diese, ändert sich die Regelung
- Manchmal lohnt sich eine freiwillige Versteuerung Normalerweise ist ein Minijob für Arbeitnehmer steuerfrei – es fallen in der Regel keine Lohnsteuer und Sozialabgaben an. Stattdessen entrichtet der Arbeitgeber eine Pauschalabgabe an die Minijob-Zentrale.
Dann wird die Lohnsteuer auf das Einkommen fällig
- Der Arbeitnehmer muss im Minijob keine Lohnsteuer leisten. Für den Arbeitgeber gibt es drei Möglichkeiten: Pauschalierung mit 2%, Pauschalierung mit 20% oder Besteuerung über die Lohnsteuermerkmale (früher Lohnsteuerkarte).
Der Arbeitgeber führt die Pauschalsteuer ab
- Sie müssen diese nicht selbst deklarieren