Steuerersparnis für pflegende angehörige

Pflegende Angehörige leisten Großes

  • Pflegende Angehörige leisten Großes
    1. Die Pflegepauschale ist ein wichtiger Punkt Darfst Du Einnahmen mit der Pflege erzielen? Nein. Wirst Du für die Pflege in irgendeiner Form bezahlt, kannst Du den Pflegepauschbetrag nicht in Anspruch nehmen. Du musst als pflegende Person unentgeltlich helfen. Für Deine kostenlos erbrachte Arbeitsleistung darfst Du keinen fiktiven Aufwand abziehen. Was ist mit dem Pflegegeld?.

    Steuervorteile können diese wertvolle Arbeit anerkennen

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Steuervorteile können diese wertvolle Arbeit anerkennen
    1. Wie kann man die Pflege von Angehörigen bei der Steuer absetzen? Wenn Sie pflegebedürftige Angehörige persönlich in Ihrem Haushalt oder im Haushalt der pflegebedürftigen Person pflegen, dann können Sie einen Pflege-Pauschbetrag bei der Einkommensteuer geltend machen. Der Pflege-Pauschbetrag mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen.

    Viele Kosten sind steuerlich absetzbar

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Viele Kosten sind steuerlich absetzbar
    1. Denken Sie an die Belege für alle Ausgaben Entlastung für pflegende Angehörige Wer einen pflegebedürftigen Angehörigen oder eine andere enge Bezugsperson unentgeltlich in deren Haushalt oder bei sich zu Hause pflegt, kann dafür eine Steuervergünstigung bekommen. Das gilt, wenn der oder die Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad 2 hat oder als hilflos festgestellt wurde.

    Das Finanzamt berücksichtigt Aufwendungen für Pflege und Haushalt

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Das Finanzamt berücksichtigt Aufwendungen für Pflege und Haushalt
    1. Häufige Fragen zu Steuererleichterungen für pflegende Angehörige Muss die gepflegte Person ein bestimmtes Verwandtschaftsverhältnis haben? Nein, es zählt vor allem die unent­gelt­li­che Pfle­ge einer Per­son mit Pfle­ge­grad 2 oder höher – egal ob es sich um Eltern, Geschwis­ter, Freun­de oder Nach­barn handelt.

    Professionelle Pflegekräfte sind oft teuer

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Professionelle Pflegekräfte sind oft teuer
    1. Beratung hilft, alle Möglichkeiten zu nutzen Pflegepauschbetrag Alle Infos zu Voraussetzungen, Höhe, Pflegegeld, Heim, Rückwirkung & Steuer – kompakt & verständlich erklärt.

    Ihre Kosten können die Steuerlast mindern

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Ihre Kosten können die Steuerlast mindern
    1. Die Steuer-ID der gepflegten Person erleichtert die Zuordnung. Welche Personen können profitieren? Der Pflegepauschbetrag richtet sich ausdrücklich an pflegende Angehörige, also an Menschen, die sich in ihrer Freizeit und mit persönlichem Einsatz um andere kümmern – etwa Kinder, Eltern, Geschwister, Ehepartner oder auch Freunde.

    Auch Fahrtkosten zum Pflegebedürftigen sind absetzbar

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Auch Fahrtkosten zum Pflegebedürftigen sind absetzbar
    1. Ehrenamtliche Pflege wird ebenfalls belohnt