Wegen kündigung krankschreiben lassen
Nach einer Kündigung ist man oft sehr mitgenommen
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Es ist kein Zeichen von Schwäche, sich Hilfe zu holen Kurz & knapp: Krankschreibung nach der Kündigung Kann ich nach der Kündigung krank machen? Es ist grundsätzlich möglich, dass Sie sich nach einer Kündigung krankmelden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihre Krankschreibung nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber geschieht oder ob Sie selbst gekündigt haben.
Manchmal ist ein Arztbesuch dann die richtige Entscheidung
- Oft lassen sich Arbeitnehmer nach der Kündigung krankschreiben. Wir erklären, welche Folgen dies rechtlich haben kann und welche Alternativen es gibt.
Eine Krankschreibung kann eine kurze Auszeit ermöglichen
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Ein ärztliches Attest gibt Sicherheit für die Zeit danach Manchmal mag es verlockend erscheinen, sich nach der Kündigung – ob durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer selbst – einfach bis zum letzten Arbeitstag krankschreiben zu lassen. Schließlich würde man im Krankheitsfall weiterhin Gehalt beziehen, obwohl das Arbeitsverhältnis ohnehin enden wird.
Sie dient der Erholung und Verarbeitung der Situation
- Erfahre, ob Du Dich nach einer Kündigung krankschreiben lassen kannst. Und wie Du das clever angehst. Wir klären Dich über Rechte und Risiken auf.
Es ist wichtig, dass ein Arzt die Notwendigkeit erkennt
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Nutze die Zeit, um neue Kräfte zu sammeln Ich habe gekündigt – kann ich mich krankschreiben lassen? Grundsätzlich ist es möglich, dass du dich nach einer Kündigung krankschreiben lässt, wenn du einen Arzt findest, der dir die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt.
Die Krankschreibung sollte ehrlich begründet sein
- Im Folgenden erklären wir verständlich die rechtlichen Grundlagen und zeigen anhand aktueller Urteile, unter welchen Umständen man sich während der Kündigungsfrist krankschreiben lassen kann.
Man muss sich nicht schlecht dabei fühlen
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Die Gesundheit steht immer an erster Stelle Grundsätzlich ist es nicht verboten, sich nach Ausspruch einer Kündigung krankschreiben zu lassen – egal ob die Kündigung vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer ausging.