Minijob von der steuer absetzen
Minijobs können tatsächlich steuerlich absetzbar sein
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Der Arbeitgeber zahlt meist Pauschalsteuern Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber eines Minijobbers im Privathaushalt können Sie die entstandenen Kosten für eine Haushaltshilfe von der Steuer absetzen. Dazu machen Sie entsprechende Angaben in Ihrer Steuererklärung. 20 Prozent der Kosten werden Ihnen dann von der Einkommensteuer abgezogen, maximal aber Euro im Jahr.
Oft fallen die Einnahmen unter eine Freigrenze
- In den meisten Fällen führt der Arbeitgeber automatisch die Steuer ab. Diese werden durch einen Pauschbetrag von zwei Prozent abgegolten. In diesem Betrag sind auch die Solidaritätszuschläge und die Kirchensteuer enthalten.
Dann müssen sie nicht einmal in der Steuererklärung aufgeführt werden
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Diese fallen nicht auf deinen persönlichen Steuersatz Grundsätzlich musst du deinen Minijob nicht in der Steuererklärung angeben. Denn meist führt dein Arbeitgeber bereits die pauschale Lohnsteuer von 2 Prozent ab. Diese geht nicht an das Finanzamt, sondern an die Minijob-Zentrale.
Manchmal sind aber auch Ausgaben im Zusammenhang damit abzugsfähig
- Ein Minijob muss in der Regel nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn der Arbeitgeber nicht die pauschale Lohnsteuererhebung wählt.
Das sind zum Beispiel Fahrtkosten zum Minijob
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Informiere dich bei Unsicherheit beim Finanzamt Für den € Job zahlst du nur Steuern, wenn dieser nicht pauschal, sondern mit deinen persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmalen versteuert wird. Du erhältst dann auch eine Lohnsteuerbescheinigung und musst diese in deiner Steuererklärung erfassen.
Auch Arbeitsmittel können unter Umständen geltend gemacht werden
- Wer als Minijobber als steuer- und sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter beschäftigt ist, kann wie sein in Vollzeit angestellter Kollege Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen.
Man muss Belege dafür gut aufbewahren
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Die genauen Regeln können variieren, das ist wichtig