Schwangerschaft während probezeit

Eine Schwangerschaft während der Probezeit kann Unsicherheiten mit sich bringen

  • Eine Schwangerschaft während der Probezeit kann Unsicherheiten mit sich bringen
    1. Eine offene Kommunikation schafft Vertrauen Wenn eine schwangere Frau in der Probezeit gekündigt wurde und der Arbeitgeber von ihrer Schwangerschaft wusste oder sie ihm rechtzeitig mitgeteilt hat, kann sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.

    Es ist wichtig, offen mit dem Arbeitgeber zu sprechen

  •  Es ist wichtig, offen mit dem Arbeitgeber zu sprechen
    1. Kann mich mein Arbeitgeber während der Probezeit kündigen, wenn ich schwanger bin? Grundsätzlich gilt für schwangere Arbeitnehmerinnen ein besonderer Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz.

    Die Probezeit dient dem gegenseitigen Kennenlernen

  •  Die Probezeit dient dem gegenseitigen Kennenlernen
    1. Dein Arbeitgeber muss die Situation berücksichtigen Wenn Sie in der Probezeit schwanger werden, gilt ebenso der Grundsatz, dass Sie als schwangere Arbeitnehmerin nicht gekündigt werden dürfen. Diese Regel hat der Gesetzgeber in § 17 Mutterschutzgesetz (MuSchG) festgehalten.

    Eine Schwangerschaft ändert nichts an der Probezeit selbst

  •  Eine Schwangerschaft ändert nichts an der Probezeit selbst
    1. Eine Schwangerschaft während der Probezeit verunsichert viele Arbeitnehmerinnen. Doch die Rechtslage ist eindeutig: Der besondere Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz gilt vom ersten Tag der Schwangerschaft an – auch in der Probezeit.

    Rechtlich gibt es besonderen Kündigungsschutz für Schwangere

  •  Rechtlich gibt es besonderen Kündigungsschutz für Schwangere
    1. Das Ziel ist eine gute Zusammenarbeit Doch was passiert, wenn eine Arbeitnehmerin während der Probezeit schwanger ist? In diesem Artikel erfahren Sie, was Arbeitnehmerinnen in dieser Situation wissen sollten und welche Rechte sie haben.

    Dieser greift jedoch erst nach der Probezeit

  •  Dieser greift jedoch erst nach der Probezeit
    1. In Deutschland genießen Schwangere Kündigungsschutz ab Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende des Mutterschaftsurlaubs, auch in der Probezeit. Eine Kündigung ist nichtig, wenn die Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Kündigung bestand, die Information kann bis zu zwei Wochen danach erfolgen.

    Dein Anspruch auf Mutterschutz beginnt später

  •  Dein Anspruch auf Mutterschutz beginnt später
    1. Du solltest dich über deine Rechte informieren Der besondere Kündigungsschutz nach § 17 MuSchG soll die Kündigung einer Schwangeren aus Gründen der Schwangerschaft auch während der Probezeit verhindern.