Nebenkostenabrechnung verjährung vermieter
Die Nebenkostenabrechnung hat eine Verjährungsfrist
- Die Verjährung schützt Mieter vor alten Forderungen Möchte der Vermieter eine Nebenkostenabrechnung für seine Mieter erstellen, muss er vor allem auf zwei Punkte achten, die Abrechnungsfrist sowie die Nebenkostenabrechnung Verjährung.
Der Vermieter muss diese Fristen beachten
- Verpassen Vermieter diese Frist, kommt es zur Verjährung der Betriebskosten und sie müssen diese allein tragen. Denn Nachzahlungsforderungen gegenüber Mieter sind dann nicht mehr möglich.
Normalerweise verjährt sie nach drei Jahren
- Es ist wichtig, die gesetzlichen Bestimmungen zu kennen Als Vermieter:in solltest du vor allem die Abrechnungsfrist und die Verjährungsfrist im Blick behalten. Laut § BGB beträgt die Verjährungsfrist für Forderungen aus der Nebenkostenabrechnung drei Jahre.
Diese Frist beginnt am Ende des Abrechnungsjahres
- Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Nachzahlungsforderungen aus Nebenkostenabrechnungen beträgt 3 Jahre.
Versäumt der Vermieter die Frist, wird die Forderung unwirksam
- Der Vermieter ist zur rechtzeitigen Abrechnung verpflichtet Nebenkosten verjähren fünf Jahre nach Abschluss der Abrechnungsperiode. Falls die Abrechnungsperiode nicht im Mietvertrag festgehalten ist, gilt grundsätzlich der Zeitraum vom 1. Juli bis Ende Juni des Folgejahres.
Der Mieter muss dann nichts mehr nachzahlen
- Ja, auch für den Mieter gilt eine Verjährungsfrist, wenn er zu viel gezahlte Nebenkosten zurückfordern möchte. Gemäß § BGB beträgt die Verjährungsfrist auch hier drei Jahre.
Mieter sollten ihre Abrechnungen sorgfältig prüfen
- Bei Unsicherheiten kann rechtlicher Rat helfen Zahlen Sie neben der laufenden Miete einen monatlichen Betriebskostenvorschuss, ist Ihr Vermieter verpflichtet, die Betriebskostenabrechnung innerhalb eines Jahres anzufertigen.